IT und E-Commerce Recht

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Die Sachgebiete IT und E-Commerce Recht werden mit der wachsenden Online-Wirtschaft und der Digitalisierung immer bedeutsamer. Die Rechtslage hat dabei Mühe, den rasanten technischen Entwicklungen der 2000er Jahre zu folgen. Fachanwälte spezialisieren sich inzwischen ausschließlich auf die beiden juristischen Bereiche IT und E-Commerce Recht, die sich teilweise überschneiden.

IT Recht
Dieses Sachgebiet behandelt die Rechtsprobleme innerhalb der Informationstechnologie. Es entwickelte sich aus dem vorherigen Computer-, EDV- und Informationsrecht. Auch das Multimedia-, Internet- und Softwarerecht gehören sachlich zu diesem juristischen Fachgebiet, das sich daher als Querschnittsmaterie auf alle relevanten Teilbereiche erstreckt. Wie schon erwähnt überschneiden sich das IT und E-Commerce Recht häufiger, weil der E-Commerce ausschließlich auf IT-basierten Strukturen aufbaut. Es gibt darüber hinaus thematische Überschneidungen mit weiteren Rechtsgebieten. Zu nennen wären vorrangig:
  • gewerblicher Rechtsschutz
  • Arbeitsrecht
  • Verwaltungsrecht
  • Bank- und Kapitalmarktrecht
  • Urheber- und Medienrecht

Wegen dieser häufigen Überschneidungen wurde das IT Recht inzwischen untergliedert. Etabliert haben sich beispielsweise das Datenschutzrecht, das Softwarerecht und das IT-Strafrecht. Einzelne Sachgebiete im IT Recht sind unter anderem das Vertragsrecht der Informationstechnologien, Rechte im elektronischen Geschäftsverkehr (beispielsweise Provider-Verträge oder Nutzungsbedingungen von Webseiten und Online-Shops), Grundzüge des Immaterialgüterrechts, Domainrecht, Datenschutz, Sicherheit von Informationstechnologien (Verschlüsselungen, Signaturen und deren berufsspezifische Besonderheiten) sowie Rechte in Kommunikationsnetzen und -diensten. Das Strafrecht weist im IT-Bereich einige Besonderheiten auf, die sich unter anderem auf die Verfahrens- und Prozessführung beziehen. Rein IT-basierte Vorgänge bedürfen anderer Beweisführungen und -mittel als herkömmliche, materielle Strafsachen.

E-Commerce Recht
Dieses Rechtsgebiet ist auch als “Recht im elektronischen Geschäftsverkehr“ bekannt. Wiederum handelt es sich dabei um eine Querschnittsmaterie, bei der verschiedene Gesetze zusammenspielen. Welche das sind, hängt vom Anwendungsfall ab. Die Rechtsvorschriften, die sich mit der Entwicklung der Online-Wirtschaft etabliert haben, basieren im Kern auf den Gesetzen zum Fernabsatz, die es auch vorher schon etwa für den Versandhandel gab. Ende der 1990er Jahre kamen mit der Entstehung des webbasierten E-Commerce Vorschriften zum Vertrieb über das Internet hinzu. Für das B2C-Geschäft wurden differenzierte Verbraucherschutzbestimmungen entwickelt. Unternehmen werden durch das E-Commerce Recht dazu verpflichtet, vielfältigen Informationspflichten nachzukommen. Auch im B2B-Bereich gelten Rechtsvorschriften, die sich in Teilen von denen des B2C-Bereichs unterscheiden können. Neben den Informationspflichten regelt das E-Commerce Recht die Pflichten bei der Abwicklung von Fernabsatzverträgen. Ein Schwerpunkt bei juristischen Auseinandersetzungen ist das Widerrufsrecht von Verbrauchern im E-Commerce und die dazu vorgeschriebene Widerrufsbelehrung. Weitere Auseinandersetzungen entstehen zwischen konkurrierenden Unternehmen sowie zwischen Firmen und Verbraucherschützern im Bereich des Wettbewerbsrechts. Regelmäßig abgemahnt werden der unlautere Wettbewerb, irreführende geschäftliche Handlungen und vergleichende Werbung. Eine sehr spezielle Materie, die sich leicht mit dem Datenschutzrecht überschneidet, ist die “unzumutbare Belästigung”, die durch bestimmte Werbeformen entstehen kann. Das große Feld des Versands von Spam-Mails gehört unter anderem dazu. Verschiedene Kanzleien haben sich inzwischen auf Abmahnungen solcher Aktivitäten spezialisiert.